1. Geltung 1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Synergie Personal Austria GmbH, FN 274115 k und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzbeauftragungen. Die AGB und sonstige Bestimmungen des Vertrages gelten auch dann fort, wenn die Anforderung einer Personalberatung oder -vermittlung mündlich erfolgt. 1.2. Synergie Personal Austria GmbH erklärt, nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht einzelnen Bestimmungen dieser AGB widersprechen. 1.3. In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB nicht in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmen- oder Einzelvereinbarungen. 1.4. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mitteilungen per E-Mail. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. 2. Vertragsabschluss und Kündigung 2.1. Angebote von Synergie Personal Austria GmbH sind 7 Tage bindend, sofern diese nicht als freibleibend oder mit einem Gültigkeitsdatum bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch Unterfertigung des Angebotes von Synergie Personal Austria GmbH oder durch Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Freibleibende Angebote von Synergie Personal Austria GmbH oder Angebote des Auftraggebers (Bestellungen) kommen erst durch eine dieser entsprechenden schriftlichen Annahmeerklärung von Synergie Personal Austria GmbH (Auftragsbestätigung) zustande. 3. Leistungsgegenstand 3.1. Synergie Personal Austria GmbH erklärt, über eine aufrechte Berechtigung für die Ausübung des Gewerbes der Personalberatung und -vermittlung zu verfügen. Synergie Personal Austria GmbH ist verpflichtet,
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bei Ende der Gewerbeberechtigung den Auftraggeber zu informieren. 3.2. Leistungsgegenstand ist die Zurverfügungstellung von Personalberatung und -vermittlung. Synergie Personal Austria GmbH schuldet weder die Erbringung bestimmter Leistungen noch einen Erfolg. 3.3. Synergie Personal Austria GmbH ist berechtigt, in Vertragsunterlagen namentlich angeführtes Personal jederzeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen. 4. Honorar 4.1. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen, dem Angebot von Synergie Personal Austria GmbH oder aus dessen Auftragsbestätigung. 4.2. Das Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. 4.3. Die Rechnung ist bei Erhalt fällig. Wird die Rechnung nicht binnen zehn Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt die Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. Abweichungen davon sind in der Auftragsbestätigung vereinbart. 4.4. Sollten durch den Verzug Mahnspesen und Kosten durch die Beauftragung eines Inkassobüros und/oder eines Rechtsanwalts entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu bezahlen. 4.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegenüber Synergie Personal Austria GmbH mit dem Honorar aufzurechnen. 5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers 5.1. Der Auftraggeber verarbeitet die von Synergie Personal Austria GmbH übermittelten personenbezogenen Daten nur insoweit, als dies für die Erfüllung der (vor-)vertraglichen Pflichten gegenüber Synergie Personal Austria GmbH sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten unbedingt erforderlich ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass in seinem Unternehmen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben des Datenschutzrechts (insbesondere DSGVO und DSG) eingehalten werden. 6. Allgemeines 6.1. Für alle Streitigkeiten zwischen Synergie Personal Austria GmbH und Auftraggeber ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von Synergie Personal Austria GmbH
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zuständig. Synergie Personal Austria GmbH ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Auftraggebers zu klagen. 6.2. Erfüllungsort für die Personalberatung und -vermittlung und Zahlung des Auftraggebers ist der Sitz von Synergie Personal Austria GmbH. 6.3. Auftraggeber und Synergie Personal Austria GmbH vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG und UN-Kaufrecht). 6.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. 6.5. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere für die Personalberatung und - vermittlung relevante Informationen hat der Auftraggeber Synergie Personal Austria GmbH umgehend schriftlich bekannt zu geben.
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