Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Personalberatung und -vermittlung von SYNERGIE Personal Austria GmbH

Stand: 24.02.2023

1. Geltung
1.1. Diese AGB gelten für alle
Rechtsgeschäfte zwischen Synergie
Personal Austria GmbH, FN 274115 k
und dem Kunden (nachfolgend
„Auftraggeber“ genannt), insbesondere
auch für sämtliche künftigen Folge- und
Zusatzbeauftragungen. Die AGB und
sonstige Bestimmungen des Vertrages
gelten auch dann fort, wenn die
Anforderung einer Personalberatung
oder -vermittlung mündlich erfolgt.
1.2. Synergie Personal Austria GmbH
erklärt, nur aufgrund dieser AGB
kontrahieren zu wollen. Allfälligen
Vertragsbedingungen des
Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Wird ausnahmsweise
die Geltung anderer
Vertragsbedingungen ausdrücklich und
schriftlich vereinbart, so gelten deren
Bestimmungen nur soweit sie nicht
einzelnen Bestimmungen dieser AGB
widersprechen.
1.3. In Rahmen- oder
Einzelvereinbarungen getroffene
Bestimmungen gehen diesen AGB vor,
soweit sie mit den Bestimmungen dieser
AGB nicht in Widerspruch stehen; im
Übrigen ergänzen diese AGB die
Rahmen- oder Einzelvereinbarungen.
1.4. Änderungen und Ergänzungen zu
diesen AGB und zum Einzelvertrag
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Erklärungen per Telefax
entsprechen dem
Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch
Mitteilungen per E-Mail. Von diesem
Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich
abgegangen werden.
2. Vertragsabschluss und Kündigung
2.1. Angebote von Synergie Personal
Austria GmbH sind 7 Tage bindend,
sofern diese nicht als freibleibend oder
mit einem Gültigkeitsdatum bezeichnet
werden. Der Vertrag kommt durch
Unterfertigung des Angebotes von
Synergie Personal Austria GmbH oder
durch Auftragsbestätigung des
Auftraggebers zustande. Freibleibende
Angebote von Synergie Personal Austria
GmbH oder Angebote des
Auftraggebers (Bestellungen) kommen
erst durch eine dieser entsprechenden
schriftlichen Annahmeerklärung von
Synergie Personal Austria GmbH
(Auftragsbestätigung) zustande.
3. Leistungsgegenstand
3.1. Synergie Personal Austria GmbH
erklärt, über eine aufrechte
Berechtigung für die Ausübung des
Gewerbes der Personalberatung und
-vermittlung zu verfügen. Synergie
Personal Austria GmbH ist verpflichtet,

 

bei Ende der Gewerbeberechtigung den
Auftraggeber zu informieren.
3.2. Leistungsgegenstand ist die
Zurverfügungstellung von
Personalberatung und -vermittlung.
Synergie Personal Austria GmbH
schuldet weder die Erbringung
bestimmter Leistungen noch einen
Erfolg.
3.3. Synergie Personal Austria GmbH ist
berechtigt, in Vertragsunterlagen
namentlich angeführtes Personal
jederzeit durch andere gleichwertige
Personen zu ersetzen.
4. Honorar
4.1. Die Höhe des Honorars ergibt sich
aus den unterfertigten
Vertragsunterlagen, dem Angebot von
Synergie Personal Austria GmbH oder
aus dessen Auftragsbestätigung.
4.2. Das Honorar ist zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe ohne
jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
4.3. Die Rechnung ist bei Erhalt fällig.
Wird die Rechnung nicht binnen zehn
Tagen ab Zugang schriftlich
beanstandet, gilt die Höhe des Honorars
als genehmigt und anerkannt.
Abweichungen davon sind in der
Auftragsbestätigung vereinbart.
4.4. Sollten durch den Verzug
Mahnspesen und Kosten durch die
Beauftragung eines Inkassobüros
und/oder eines Rechtsanwalts
entstehen, sind diese vom Auftraggeber
zu bezahlen.
4.5. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Forderungen oder
Ansprüche gegenüber Synergie Personal
Austria GmbH mit dem Honorar
aufzurechnen.
5. Rechte und Pflichten des
Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber verarbeitet die
von Synergie Personal Austria GmbH
übermittelten personenbezogenen
Daten nur insoweit, als dies für die
Erfüllung der (vor-)vertraglichen
Pflichten gegenüber Synergie Personal
Austria GmbH sowie zur Einhaltung der
gesetzlichen Pflichten unbedingt
erforderlich ist. Der Auftraggeber
sichert zu, dass in seinem Unternehmen
die rechtlichen, technischen und
organisatorischen Vorgaben des
Datenschutzrechts (insbesondere
DSGVO und DSG) eingehalten werden.
6. Allgemeines
6.1. Für alle Streitigkeiten zwischen
Synergie Personal Austria GmbH und
Auftraggeber ist das sachlich in Betracht
kommende Gericht am Sitz von
Synergie Personal Austria GmbH

 

zuständig. Synergie Personal Austria
GmbH ist auch berechtigt, am
allgemeinen Gerichtstand des
Auftraggebers zu klagen.
6.2. Erfüllungsort für die
Personalberatung und -vermittlung und
Zahlung des Auftraggebers ist der Sitz
von Synergie Personal Austria GmbH.
6.3. Auftraggeber und Synergie Personal
Austria GmbH vereinbaren die
Anwendung Österreichischen Rechts
unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts (IPRG und
UN-Kaufrecht).
6.4. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB, einer Rahmen- oder
Einzelvereinbarung unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstatt
der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung
vereinbaren die Vertragsteile die
Geltung einer wirksamen Bestimmung,
die dem wirtschaftlichen Zweck der
ursprünglichen Bestimmung soweit wie
möglich entspricht.
6.5. Änderungen der Firma, der
Anschrift, der Rechtsform oder andere
für die Personalberatung und -
vermittlung relevante Informationen
hat der Auftraggeber Synergie Personal
Austria GmbH umgehend schriftlich
bekannt zu geben.